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Die Sozietät Roggelin & Partner hat sich insbesondere in den Kernbereichen Medizinrecht/Recht der Pflege, Medienrecht und Immobilienrecht einen hervorragenden Ruf in der Existenzgründungsberatung erworben. Dies liegt zum einen an der Struktur der Kanzlei, als Sozietät zwischen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, die es uns erlaubt den unternehmenswilligen Existenzgründer umfassender in allen steuerlichen, rechtlichen und unternehmenstaktischen Belangen zu beraten.
In einem ersten Gespräch werden die Existenzgründer sofort mit Vertretern der einzelnen Berufsgruppen der Sozietät zusammengebracht und es erfolgt ein Analyse des Unternehmensziels und der Marktchancen. Für diese Unternehmensberater-Tätigkeit ist es wichtig festzustellen, ob der Existenzgründer ein Unternehmertyp ist. Hierzu hat die Sozietät einen umfangreichen Fragebogen entwickelt. Einige Auszüge:
Nach der Überprüfung eines unternehmerischen Geistes und der Fähigkeit den Belastungen einer unternehmerischen Existenz gewachsen zu sein, folgen die Überprüfung der Idee und ihrer Umsetzbarkeit. Hierfür arbeiten wir eng mit einer Werbe- und einer Marktforschungsagentur zusammen, die uns bei der schwierigen Frage nach Marktchancen des neu zu gründenden Unternehmens durch Umfragen hilft und unseren Experten Aufschluss darüber gibt, mit welchen Umsätzen gerechnet werden kann.
Ist die Idee zu verwirklichen, sind also Marktchancen gegeben, erstellen wir eine Liquidiätsprognose, in der es zu einer detaillierten Einnahmen- und Ausgabenaufstellung kommt. Da wir in den drei genannten Tätigkeitsschwerpunkten Multimediarecht, Baurecht und Medizinrecht bereits über eine große Erfahrung bei Existenzgründungen verfügen, können hier sehr präzise Aufstellungen gemacht werden. Eigentlich beginnt der Teil der juristischen Beratung erst in diesem Augenblick, wenn es nun darum geht, eine geeignete Rechtsform und geeignete Kapitalgeber zu finden. In diesem Punkt ist es von Vorteil, dass die Sozietät über umfangreiche Kontakte zu Banken und Beteiligungsgesellschaften verfügt. Insbesondere darf in diesem Zuge nicht vergessen werden, den Gründer über mögliche öffentliche Förderprogramme zu informieren.
Bei der Beurteilung der Rechtsform kommt es in erheblichem Maße darauf an, inwieweit der Existenzgründer seine Haftung einschränken möchte, auf wieviele Personen das Risiko und die unternehmerische Verantwortung verlagert werden soll und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. In der Regel wird hier von den Rechtsanwälten für Steuerecht unserer Sozietät eine Gegenüberstellung der einzelnen in Betracht kommenden Gesellschaftsformen vorgenommen, um sich dann im Gespräch mit den Gründern für die sinnvollste entscheiden zu können. Nun gilt es die Verträge mit den Kapitalgebern im Interesse des Existenzgründers auszugestalten, die innerbetrieblichen Verträge zu formulieren sowie sämtliche notwendigen gewerberechtlichen Formalien für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes durchzuführen. Dabei wird das Augenmerk verstärkt auf die innerbetriebliche Organisation und die Erkenntnisse aus dem ersten Unternehmerpersönlichkeitsgespräch gelegt, kommt es doch hier darauf an, dass jeder Existenzgründer entsprechend seiner Fähigkeiten auch in den Unternehmensprozess eingebunden wird.
Man darf also behaupten, dass eine wirtschaftsrechtlich orientierte Sozietät wie Roggelin & Partner in der Lage ist, den Ablauf einer Existenzgründung komplett durchzuführen, was den Existenzgründer vor allem vor unnötigen Informations- und Zeitverlusten schützt.
Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Bereiche der Steuerberatung von Roggelin & Partner