Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Entwicklung, Herstellung und Anwendung medizinischer Güter und Dienstleistung und Forschung in diesem Bereich betreffen:
- Das Recht der medizinischen Behandlung insbesondere die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung von Ärzten.
- Das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere
- das Leistungsrecht (Ansprüche der Versicherten) und
- das Leistungserbringerrecht der
- Vertragsärzte,
- Vertragszahnärzte,
- ambulante Pflegedienste,
- Heil- und Hilfsmittelerbringer
- Krankentransportdienste
- Das Pflegeversicherungsrecht, insbesondere
- das Leistungsrecht (Ansprüche der Versicherten) und
- das Leistungserbringerrecht der ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen
- Das Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere das ärztliche Berufsrecht, das der Apotheker und der sonstigen Heilberufe.
- Das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich der Vertragsgestaltung.
- Das Vergütungsrecht der Heilberufe.
- Das Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht.
- Das Arzneimittel- und Medizinproduktrecht
- Das Apothekenrecht
Dabei hält unsere Sozietät Spezialisten für alle Teilbereiche des Medizinrechts vor. Für detaillierte Informationen wählen Sie bitte in der linken Menüleiste einen der Bereiche des Medizinrechts aus.
Haben Sie Fragen so steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Julia Rafflenbeul
oder Rechtsanwältin
Kim Kristina Kretschel
