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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 01.03.2018,
10 Sa 1507/17, zum Ausdruck gebracht, dass in dem Fall, in dem eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird, ein Beweis des ersten Anscheins für diesen Zusammenhang besteht. Es ist dann Sache des Arbeitgebers, diesen Zusammenhang nachvollziehbar zu widerlegen.