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So hat jedenfalls das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen am 26.09.2018, L 16 U 26/16, entschieden.
Zwar sind Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, gesetzlich unfallversichert, für Heimarbeitnehmer ist dies jedoch nicht gegeben!
Allerdings ist aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen worden. Die gesetzliche Regelung besteht seit 1971 und ist den heutigen Entwicklungen des Berufslebens nicht angepasst worden.