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So jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 25.05.2022, 6 AZR 224/21.
In der Insolvenz eines Arbeitgebers besteht kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. Sollte ein solcher Anspruch bereits vor Insolvenzeröffnung gegenüber dem Schuldner entstanden sein, so erlischt er jedenfalls mit der Eröffnung der Insolvenz.