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Eine wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 28.04.2021, VIII ZR 5/20, getroffen.
Danach sind Vermieter berechtigt mehrere Mieterhöhungen gemäß § 559 b Abs. 1 BGB aufgrund jeweils abgeschlossener Maßnahmen zu erklären, wenn tatsächlich trennbare Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind.