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Wohnraummietrecht kann für Geschäftsraummiete gelten

In der Rechtsprechung ist seit einiger Zeit eine gewisse Tendenz festzustellen, einige Regelungen des Wohnraummietrechts auch auf die Geschäftsraummiete anzuwenden. Die Anwendung von Wohnraummietrecht kann allerdings auch konkludent vereinbart sein, so in einem Fall, den das Landgericht Cottbus am 25.09.2020 entschieden hat, 1 O 264/19.

Angemietet war hier ein Mietobjekt, in dem der Mieter, ein Verein, Vereinsmitglieder zu Wohnzwecken unterbringen wollte. Die Überschrift dieses Mietvertrages lautete „Wohnraummietvertrag“. Im Vertragszweck fand sich die Nutzung der Mieträumlichkeiten als Wohnung. Der Vermieter hatte in der Vergangenheit Mieterhöhung unter Bezugnahme auf den Mietspiegel verlangt und sich auf die Vorschriften des Wohnraummietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen.

Schließlich kam zwischen Mieter und Vermieter Streit darüber auf, ob das Mietverhältnis nach den Regelungen des Gewerberaummietrechts gekündigt werden durfte oder aber entsprechend den Regelungen des Wohnraummietrechts.

Das Landgericht Cottbus hat hier die Auffassung vertreten, dass Mieter und Vermieter einen Gewerberaummietvertrag abgeschlossen hatten. Allerdings findet das Wohnraummietrecht auf diesen Vertrag Anwendung, was sich beispielsweise aus der Überschrift des Vertrags ergibt.

Diese Überschrift kann nach Auffassung des Gerichts nur bedeuten, dass das gesamte Mietverhältnis den Vorschriften des Wohnraummietrechts unterstellt werden sollte, das Gewerberaummietrecht ist mit keinem einzigen Buchstaben erwähnt.

Außerdem müsse Berücksichtigung finden, dass die Vermieterin die Zustimmung zur Mieterhöhung unter Bezugnahme auf den Mietspiegel verlangt hatte und Bezug auf die Vorschriften des Wohnraummietrechts genommen habe. Das Argument, dass die Nutzung zu Wohnzwecken für die Bewohner ohne den Schutz des sozialen Wohnraummietrechts erfolgen sollte, weil sich bei Anwendung des Gewerberaummietrechts sichere und stabile Wohnverhältnisse nicht herstellen ließen, ließ das Landgericht nicht gelten.