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Unterhaltsverpflichtete wie -berechtigte sollten beachten, dass ab dem 01.01.2019 eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft tritt.
Insbesondere werden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommens-gruppe an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst.