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"Freunde finden" über Facebook

Mit Urteil vom 14.01.2016 hat der BGH nunmehr erneut einer Geschäftspraktik des Facebook-Unternehmens eine Absage erteilt. 

Auf der Internetseite des Unternehmens existiert eine Funktion "Freunde finden", mittels welcher der Internet-Dienst "Facebook" Einladungs-E-Mails zur Teilnahme an dem Social Media Network an Personen versendet, welche noch nicht als Mitglieder registriert sind. Dies stellt nach Ansicht des BGH eine wettbewerbsrechtlich unzulässige, belästigende Werbung dar. Darüber hinaus habe Facebook die bereits registrierten Nutzer über Art und Umfang der "Freunde finden"-Funktion irregeführt. 

Nach Ansicht des BGH handelt es sich bei diesen Einladungs-E-Mails um Werbung des Unternehmens, selbst wenn die Versendung an sich durch einen registrierten Nutzer ausgelöst wurde. Es handelt sich jedoch um eine von der Beklagten zur Verfügung gestellte Funktion, um noch nicht registrierte Personen auf das Social Media Network aufmerksam zu machen. Der Empfänger muss diese Einladungs-E-Mails mithin gerade als Werbung und nicht als private Mitteilung des "Freundes" verstehen. 

BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az.: I ZR 65/14