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Achtung Arbeitgeber! Lockerung der Arbeitszeitvorschriften geplant.

Angesichts der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung zur Lockerung der Arbeitszeitvorschriften geplant.

Angedacht ist hiermit für einen befristeten Zeitraum Ausnahmen von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu ermöglichen, insbesondere hinsichtlich der Höchstarbeitszeiten, der Mindestruhezeiten sowie den grundsätzlichen Beschäftigungsverbot für Sonn- und Feiertage.

Die Verordnung soll zunächst bis zum 31.07.2020 gelten.