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Zu Unrecht versetzt: Wie berechnet sich der Schadensersatz?

Beantwortet hat diese Frage das Bundearbeitsgericht mit einer Entscheidung vom 28.11.2019, 8 AZR 125/18.

Ein Arbeitnehmer, der zu Unrecht versetzt wurde, kann von dem Arbeitgeber die Erfüllung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten Pkw entstanden sind. Einschlägig kann hier das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz sein, nach dem für jeden gefahrenen Kilometer ein Kilometergeld in Höhe von € 0,30 zu zahlen ist.