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Mietpreisbremse

Der Bundesrat hat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13.03.2020 gebilligt, so dass es den Ländern ermöglicht wird, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen.

Es dürfen maximal 10 % über den Vergleichsindex bei Vertragsabschluss verlangt werden. Die entsprechende Rechtsverordnungen gelten längstens 5 Jahre und treten somit spätestens Ende 2025 außer Kraft.

Nunmehr können Mieter außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen, wenn sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse binnen 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen.

Ansonsten besteht lediglich ein Anspruch auf die unzulässig zu viel gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Dies gilt auch, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten.