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Einsatzabhängige Verlängerungsklausel bei Saisonabbruch

Was passiert eigentlich mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel, wenn die Saison abgebrochen wird, wie hier wegen Corona? Nichts! So jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 24.05.2023, 7 ZR 169/22. Nach Meinung des BAG ist eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel nicht dahingehend ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass wegen des pandemiebedingten vorzeitigen Endes einer Spielzeit der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert. Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob eine solche Klausel wirksam ist.